Sehr geehrter Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
Wir würden ja wirklich gerne. In Zeiten, in denen den Medien und uns Medienschaffenden vorgeworfen wird, nur Negatives in Umlauf zu bringen, wäre es uns ein dringendes Anliegen, mal richtig herzhaft und laut positiv zu sein und ein fröhliches «Ja» zu schmettern.
Aber leider verklemmen sich die Stimmbänder bereits beim «J», nur ein heiseres Gurgeln kommt heraus – wir schaffen es einfach nicht, dem Gesetz, dass Ihnen, geehrter NDB, auf den Leib geschneidert wurde, zuzustimmen.
Denn dieses Nachrichtendienstgesetz (NDG) geht halt schon verdammt weit. «Die Schweiz gibt ihrem Nachrichtendienst weitgehend freie Hand – trotz Fichenskandal und Edward Snowden. Jeder ist verdächtig und wird überwacht», schreibt etwa Rechtsanwalt Martin Steiger, Spezialist unter anderem für IT- und Medienrecht. Sie, geehrter NDB, erhalten laut Steiger mit dem NDG «zahlreiche Kompetenzen, die bislang den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten waren oder völlig neu sind» und würden «zu einer mächtigen Sicherheitsbehörde ausgebaut».
Nicht, dass wir Ihnen das einfach so missgönnen. Aber das NDG erlaubt Ihnen eben zum Beispiel neu den Einsatz von «Staatstrojanern» (an dieser Stelle grüssen wir den Zürcher Regierungsrat Mario Fehr). Und auch die sogenannte «Kabelaufklärung». Dabei geht es nicht etwa darum, Jungkabeln zu erklären, woher die kleinen Käbelchen kommen, sondern darum, grenzüberschreitende Internetverbindungen zu überwachen. Und mehr als die Hälfte der schweizerischen Mobile- und Internetkommunikation läuft über Netze im Ausland!
Das betrifft also auch die Kommunikation von uns Medienschaffenden. Wie sollen wir unsere Quellen schützen, wenn immer so ein bisschen mitgehört werden kann? Sollen wir unserer Informantinnen und Informanten Anonymität garantieren – halt mit NDB-Vorbehalt?*
Und dann will das NDG neu auch Sie, geehrter NDB, vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen. Wissen Sie, wir Journalistinnen und Journalisten mögen dieses Prinzip sehr und schätzen es, dass es auf Bundesebene und in vielen Kantonen ein Öffentlichkeitsgesetz gibt. Weil wir finden, es sei einer Demokratie würdig, dass die Öffentlichkeit und damit auch wir Medienschaffenden möglichst weitgehend Einblick erhalten.
So kommen wir, geehrter NDB, bezüglich NDG leider zu einem eindeutigen Schluss: NDA! Also: Nicht Das Annehmen. Oder: Nein, Das Ablehnen. Sie dürfen gerne wählen, was Ihnen besser gefällt.
In der Zwischenzeit grüssen wir freundlich
EDITO
*impressum, ssm und syndicom warnen vor den Konsequenzen des NDG für Medienschaffende und lehnen es ab.
Bettina Büsser
Redaktorin EDITO
Ihr Kommentar