Gestern strahlte Fernsehen SRF die 6. Folge von "Die Grössten Schweizer Talente" aus. Die ersten neun Castingfolgen wurden im letzten November/Dezember in den Hallen des Theater 11 in Oerlikon aufgezeichnet. Jetzt ist dem aktuellen "SSM-Express" zu entnehmen, dass die SSM-Gruppe Fernsehen/tpc bereits im Dezember eine Klage beim Arbeitsinspektorat der Stadt Zürich eingereicht hat. Die Mediengewerkschaft macht bei der Produktion dieser SRF-Sendung Verletzungen des Arbeitsgesetzes geltend. Offenbar stützt sich das SSM dabei auf Arbeitspläne und Aussagen von Beteiligten. Darüber hinaus kritisiert das SSM allgemein, dass der Auftrag für die Realisation der Casting-Show von SRF an eine Firma aus Köln und nicht gemäss Konzessionsvorgabe an ein Schweizerisches Unternehmen vergeben worden ist. Die beauftragte "UFA SHOW & FACTUAL" ist gemäss Eigenbeschrieb "ein senderunabhängiger Produzent von Unterhaltungsformaten für deutsche Fernsehsender."
Konkret macht das SSM bei seiner Klage die Planung von Überzeit am Wochenende, das Nicht-Einhalten der täglichen Ruhezeit und der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen für das technische Personal geltend. Bei mehreren Angestellten seien 57 Stunden pro Woche geplant und dann sogar überschritten worden.
Von SRF verlangt das SSM, es müsse bei der Vergabe von Aufträgen sicherstellen, dass die externen Firmen das Arbeitsgesetz einhalten und faire Arbeitsbedingungen garantiert seien.
Die Lizenzierung des Formats «Got Talent» sei an den Produktionsauftrag, in diesem Fall an die Ufa Show GmbH, gebunden, argumentiert SRF auf Anfrage. "Die jeweilige Produktionsfirma verpflichtet sich vertraglich gegenüber SRF, die entsprechenden Gesetze einzuhalten", sagt SRF-Mediensprecherin Andrea Wenger. "SRF wurde im vorliegenden Fall bereits unmittelbar nach dem Ereignis bei der Produktionsfirma vorstellig mit der klaren Forderung, die vertraglich zugesicherte Einhaltung der entsprechenden Gesetze sicherzustellen."
Zu welchem Befund das Arbeitsinspektorat kommt und welche Konsequenzen eine Verletzung des Arbeitsgesetzes hätte, ist noch offen. Vielleicht muss SRF die Arbeitsbedingungen bei ihren ausgelagerten Eigenproduktionen in Zukunft direkt vor Ort selbst überprüfen.
(Bild: SRF, Paolo Foschini. Die grössten Schweizer Talente 3. Staffel / 2015 Rising Eagles)
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12.03.2015